Felsbeißer (Kivisjoya)

Steppe, Wüste

Der Kivisjoya ist ein ca. 80cm großes Steinwesen mit im Vergleich zum Körper riesigem Maul, mit dem es Steine zertrümmert - wobei es aus dem Bruchstein wertvolle Mineralien und Metalle in seinen winzigen Körper mit den zwei Laufbeinen und nahezu vollständig zurückgebildeten Vorderläufen überführt und den Abraum sofort durch zwei kiemenartige Klappen direkt hinter dem Kiefer wieder herausfallen lässt. Durch den ständig aus den "Abraumklappen" fallenden Schutt sind ihre Spuren gut zu verfolgen.

Kivisjoyas leben in der Nähe der Canyonwände und auf den Hochplateaus und sind hauptsächlich an Stein interessiert, also in der Regel keine Gefahr für Lebewesen "aus Fleisch und Blut". Da ihr überschwerer Kiefer meist auf dem Boden aufliegt, bewegen sich die Felsbeißer vorwärts, indem die Hinterläufe den Kiefer über den Boden nach vorne schieben und der Rest des Körpers dann nachgezogen wird, was ein wenig nach "Raupe mit Beinen" (und irgendwie mitleiderregend) aussieht.

Kivisjoyas können, wenn sie sich bedrängt fühlen, ihren Körper mit den Hinterbeinen bis zu 1 Meter weit und 50cm hoch katapultieren -- ein Biß des mächtigen Kiefers ist dann in der Lage, Gliedmaßen vollständig abzutrennen. Da sie, wie fast alle Steintiere, einen extrem harten Körper haben, haben diese Tiere außer den Vierikerma? keine natürlichen Fressfeinde. Felsbeißer sind beim ständigen Kauen relativ laut und schnaufen gut vernehmlich, auch wenn sie schlafen, also kann man fast immer einen sicheren Abstand wahren. Felsbeißer leben den Sommer über alleine, finden sich aber im Herbst zur Paarung und sechsmonatigen Aufzucht in Gruppen von (1W6+4)×10 Tieren zusammen.

Wenn man Kivisjoya-Spuren folgt, kann man aus dem Abraum pro Stunde 2W6-2 $ an Metallerzen oder Edelmetallkörnern heraussammeln. In toten Kivisjoya finden sich zwar Metalle im Wert von 2W6×3 $, aber da lebende Felsbeißer der örtlichen Bevölkerung auf lange Sicht mehr einbringen, reagiert sie extrem ungehalten auf Personen, die diese Tiere des schnellen Goldes wegen töten.

Zuletzt geändert am 28.10.2015 12:02 Uhr